Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB)
für Laufveranstaltungen des Vereins Feuerwehr Sportclub der Berufsfeuerwehr Lübeck von 2004 e.V.
1. Veranstalter
Veranstalter der Laufveranstaltung ist:
FSC Lübeck
Bornhövedstrasse 10, 23554 Lübeck
Feuerwehrsportclub@web.de
0176 62100258
Vertreten durch den 1.Vorsitzenden.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche vom Veranstalter durchgeführten Laufveranstaltungen, einschließlich aller Nebenwettbewerbe und Rahmenveranstaltungen.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen verbindlich an.
3. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die die in der jeweiligen Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllt.
(2) Minderjährige dürfen nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter teilnehmen.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen sachlicher Gründe von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere bei:
falschen Angaben bei der Anmeldung,
fehlender gesundheitlicher Eignung,
Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
unsportlichem Verhalten.
4. Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung erfolgt online, schriftlich oder auf einem vom Veranstalter vorgesehenen Weg.
(2) Der Vertrag über die Teilnahme kommt erst mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
(3) Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
5. Teilnahmegebühr
(1) Für die Teilnahme ist die in der Ausschreibung genannte Gebühr zu entrichten.
(2) Die Zahlung ist unmittelbar mit Anmeldung fällig.
(3) Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden grundsätzlich nicht erstattet.
(4) Eine Rückerstattung erfolgt nur, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben oder der Veranstalter dies ausdrücklich vorsieht.
6. Absage, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung
(1) Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, abbrechen oder ändern.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
höherer Gewalt,
Unwetter,
behördlichen Anordnungen,
Sicherheitsrisiken,
unvorhersehbaren organisatorischen Umständen.
(2) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung der Teilnahmegebühr, soweit dem Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, Streckenführung, Startzeiten oder organisatorische Abläufe zu ändern, soweit dies sachlich erforderlich ist.
7. Gesundheitliche Voraussetzungen und Eigenverantwortung
(1) Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen.
(2) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
(3) Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich eine sportärztliche Untersuchung vor Teilnahme.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters, der Polizei, Feuerwehr, des medizinischen Personals sowie der Streckenposten ist Folge zu leisten.
8. Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
9. Startnummer und Zeitmessung
(1) Die Startnummer ist personengebunden und nicht übertragbar.
(2) Manipulationen an der Zeitmessung oder Weitergabe der Startnummer führen zur Disqualifikation.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene technische Verfügbarkeit der Zeitmessung.
10. Disqualifikation
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer insbesondere bei folgenden Verstößen zu disqualifizieren:
unsportliches Verhalten,
Gefährdung anderer Teilnehmer,
Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel,
Verlassen der offiziellen Strecke,
Missachtung von Anweisungen.
Im Falle einer Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
11. Foto-, Film- und Medienrechte
(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Filmaufnahmen und Interviews unentgeltlich vom Veranstalter genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
(2) Dies gilt insbesondere für:
Printmedien,
Internetseiten,
soziale Medien,
Presseberichte,
Vereinswerbung.
(3) Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, soweit gesetzlich zulässig.
12. Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
(2) Die Datenverarbeitung erfolgt zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung.
(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
13. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
