des Feuerwehr Sport Club Lübeck von 2004 e.V.

- gültig in der Fassung ab 01.12.2009 -

§ 1
Eine Aufnahmegebühr ist in Höhe eines monatlichen Grundbeitrages zu zahlen.

Die Sparten können mit Zustimmung des Vorstandes eine höhere Gebühr erheben.

Sonderbeiträge für einzelne Sparten können erhoben werden.


§ 2

Der monatliche Grundbeitrag beträgt für Mitglieder über 18 Jahre, sowie für
Mitglieder bis zu 18 Jahren, Schüler und in Ausbildung befindliche Mitglieder
bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres 1,00 € .

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.


§ 3
Der Mitgliedsbeitrag ist von den Mitgliedern durch Lastschrift viertel-, halb- oder ganzjährig vom Girokonto einziehen zu lassen. Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilen, erhalten halb- oder ganzjährlich Beitragsrechnungen. Hierfür sind Versand- und Bearbeitungskosten zu zahlen.

Sie betragen je Rechnung 1,00 €


§ 4
Die Beitragspflicht beginnt am 1. des Eintrittsmonats. Sie erlischt bei schriftlicher Austrittserklärung, die unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist an den Verein zu richten ist, am Ende eines Kalenderhalbjahres, bei Fortzug aus dem Ortsbereich, bei Tod oder Ausschluss am Ende des jeweiligen Monats.


§ 5
Erfüllungsort ist Lübeck


§ 6
Der Vorstand ist ermächtigt, in Härtefällen Beitragsermäßigungen und -befreiungen zu gewähren.


§ 7
Die Beitragsordnung tritt ab dem 01.12.2009 in Kraft.
(beschlossen gemäß § 7 der Satzung von der Ordentlichen Mitgliederversammlung am 07.04.2009)

Wichtig:
1.) Der Austritt aus dem FSC ist durch schriftlicher Kündigung gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Er ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.

2. Die fälligen Beiträge sind bei jährlicher Zahlung im Voraus jeweils zum 01.02., bei halbjährlicher Zahlung im Voraus jeweils zum 01.02. und 01.08. und bei vierteljährlicher Zahlung im Voraus jeweils zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. eines Jahres zu entrichten.